Gefahrstoffe verlangen Maßnahmen bei der Arbeitssicherheit
Betriebe verarbeiten häufig Chemikalien (oft Gefahrstoffe). In Konsequenz ergeben sich daraus Grundpflichten gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dies beginnt mit einer Auflistung vorhandener Gefahrstoffe (häufig „Gefahrstoffkataster“ genannt). Weiter muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter abgeleitet werden. §6 (9) GefStoffV verlangt hierzu fachkundige Personen.
Achtung:
Seit Juni 2015 ist das „GHS“ auch in Ihrem Betrieb anzuwenden.
- Ist Ihr Verzeichnis auf aktuellem Stand?
- Haben Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter aktualisiert?
- Ist Ihre Gefährdungsbeurteilung überarbeitet?
- Sind Ihre Betriebsanweisungen angepasst und unterschrieben?
- Haben Sie Ihre Kennzeichnungen aktualisiert?
Ein Unternehmen ist nur dann von der Erstellung eines Gefahrstoffkatasters befreit, wenn in der Gefährdungsbeurteilung eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten festgestellt wurde!
- Haben Sie diese Gefährdungsbeurteilung parat? -
- Haben Sie die Substitutionspflicht überprüft? -
C.P. Firmensupport hat die fachliche Qualifikation dazu und hilft Ihnen bei der Umsetzung. Einmal gemacht bedeutet, auf der Höhe der Zeit zu sein und für längere Zeit Ruhe zu haben!
Hier noch für Sie zur Information:
Fachkundig ist z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sachkundig ist z.B. der Chemiker mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung
Online-Unterweisung mit C.P. Firmensupport:
So könnten Ihre Unterweisungen verwaltet sein:
(Passwort: „test123“)“
-----------------------------------------------
Leitfaden Testzugang
Online-Unterweisung >
-----------------------------------------------
Ablaufschema einer Onlineunterweisung >
-----------------------------------------------
Downloads
-----------------------------------------------
Mehr Infos
Noch kein Kunde?
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.